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Wiener Baumschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutze des Baumbestandes in Wien betrifft alle Bäume in Wien. Es gilt ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe. Es gibt unter anderem Ausnahmen für Bäume, die in Kleingartenanlagen stocken.

Die Baumentfernung ist jedenfalls genehmigungspflichtig. Um die "Bewilligung zur Baumentfernung" kann mittels Online-Anmeldung oder mit diesem Antragsformular beim Magistratischen Bezirksamt des jeweiligen Wiener Bezirks angesucht werden. Die Erforderliche Beilagen sind vierfacher Lageplan mit Standort des gegenständlichen Baumes und ein Nachweis der Verfügungsberechtigung. Das Baumschutzreferat im Türkenschanzpark beurteilt dann den Baumzustand aus gärtnerischer Sicht. Mögliche Ersatzleistungen für das Entfernen des Baumes sind Neupflanzungen oder, und finanzielle widmungsgebundene Abgeltungen.

Kontakt zum Baumschutzreferat Türkenschanzpark

Hasenauerstraße 54, 1180 Wien
Telefon: 01 4789121 (von 7:30 bis 15:30 Uhr)
Email an: post@ma42.wien.gv.at